Allgemeine Verkaufsbedingungen
1. GELTUNGSBEREICH
1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen (AVB) gelten für alle unsere Geschäftsbeziehungen mit unseren Kunden („Käufer“). Die AVB gelten nur, wenn der Käufer Unternehmer (§ 14 BGB) ist. Als Unternehmer wird im Sinne der vorliegenden AGB jede natürliche oder juristische Person bzw. rechtsfähige Personengesellschaft bezeichnet, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer selbständigen beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
1.2. Unsere AVB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als wir ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt haben. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Käufer im Rahmen der Bestellung auf seine AGB verweist und wir dem nicht ausdrücklich widersprechen.
1.3. Individuelle Vereinbarungen (zB Rahmenlieferverträge, Qualitätssicherungsvereinbarungen) und Angaben in unserer Auftragsbestätigung haben Vorrang vor den AVB.
2. VERTRAGSSCHLUSS
2.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
2.2. Die Bestellung der Ware durch den Käufer gilt als verbindliches Vertragsangebot. Sofern sich aus der Bestellung nichts anderes ergibt, sind wir berechtigt, dieses Vertragsangebot innerhalb von fünf Tagen nach seinem Zugang bei uns anzunehmen.
2.3. Die Annahme kann entweder schriftlich (zB durch Auftragsbestätigung) oder durch Auslieferung der Ware an den Käufer erklärt werden.
3. LIEFERUMFANG
Für Umfang und Ausführung der Lieferung ist die Auftragsbestätigung maßgebend. Leistungen, die darin nicht enthalten sind, werden separat verrechnet. Konstruktionsänderungen gegenüber der Auftragsbestätigung sind zulässig, sofern die Produkte die gleichen Funktionen erfüllen. Der Lieferant hat jedoch keine Verpflichtung, derartige Konstruktionsänderungen auch an bereits gelieferten Produkten vorzunehmen.
4. KNOW-HOW UND GEHEIMHALTUNG
An der gelieferten Software gewährt der Lieferant dem Kunden, die nicht übertragbare und nicht ausschließliche Befugnis zur Benutzung. Der Kunde verpflichtet sich, die Software, die Firmware sowie sämtliche Informationen, namentlich technische Unterlagen, Dokumentationen und kommerzielle Angaben, die ihm im Zusammenhang nur für seinen eigenen Gebrauch, mit den gelieferten Produkten zu benutzen, sie nicht zu kopieren und Dritten soweit nicht zugänglich zu machen, als es für den Gebrauch der Produkte unerlässlich ist. Bei der Weiterveräußerung der Produkte hat der Kunde diese Verpflichtung seinem Abnehmer zu überbinden.
4. LIEFERORT, GEFAHRÜBERGANG; ANNAHMEVERZUG
4.1. Die Lieferung erfolgt ab Lager, wo auch der Erfüllungsort für die Lieferung und eine etwaige Nacherfüllung ist. Auf Verlangen und Kosten des Käufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf).
4.2 Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht spätestens mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Verzögerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt über.
4.3. Bei Selbstabholung informiert der Verkäufer den Kunden zunächst per E-Mail darüber, dass die von ihm bestellte Ware zur Abholung bereitsteht. Nach Erhalt dieser E-Mail kann der Kunde die Ware nach Absprache mit dem Verkäufer am Sitz des Verkäufers abholen. In diesem Fall werden keine Versandkosten berechnet.
4.4. Kommt der Käufer in Annahmeverzug, unterlässt er eine Mitwirkungshandlung oder verzögert sich unsere Lieferung aus anderen, vom Käufer zu vertretenden Gründen, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschließlich Mehraufwendungen (zB Lagerkosten) zu verlangen.
5. LIEFERFRISTEN
5.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart bzw. von uns bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern dies nicht der Fall ist, beträgt die Lieferfrist ca. zwei Wochen ab Vertragsschluss. Alle Terminangaben des Lieferanten sind annähernd und unverbindlich. Der Lieferant wird jedoch alles daran setzen, die Termine einzuhalten. Der Lieferant kann Teillieferungen ausführen und Teilrechnungen stellen.
5.2. Sofern wir verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, nicht einhalten können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), werden wir den Käufer hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Käufers werden wir unverzüglich erstatten. Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt beispielsweise vor bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Zulieferer, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen haben, bei sonstigen Störungen in der Lieferkette etwa aufgrund höherer Gewalt, insbesondere infolge Epidemien, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, erheblichen Betriebsstörungen, Unfällen, Arbeitskonflikten, behördliche Maßnahmen und Naturereignissen.
5.3. Der Eintritt unseres Lieferverzugs bestimmt sich nach den gesetzlichen Vorschriften. In jedem Fall ist aber eine Mahnung durch den Käufer erforderlich.
6. MÄNGELHAFTUNG (Gewährleistung)
6.1. Ist die Kaufsache mangelhaft, gelten die Vorschriften der gesetzlichen Mängelhaftung. Unberührt bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verbrauchsgüterkauf (§§ 474) und die Rechte des Käufers aus gesondert abgegebenen Garantien.
6.2. Grundlage unserer Mängelhaftung ist vor allem die über die Beschaffenheit und die vorausgesetzte Verwendung der Ware (einschließlich Zubehör und Anleitungen) getroffene Vereinbarung. Als Beschaffenheitsvereinbarung in diesem Sinne gelten alle Produktbeschreibungen und Herstellerangaben, die Gegenstand des einzelnen Vertrages sind oder von uns (insbesondere in Katalogen oder auf unserer Internet-Homepage) zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses öffentlich bekannt gemacht waren. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (§ 434 Abs. 3 BGB).
6.3. Wir haften grundsätzlich nicht für Mängel, die der Käufer bei Vertragsschluss kennt oder grob fahrlässig nicht kennt (§ 442 BGB). Weiterhin setzen die Mängelansprüche des Käufers voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und Anzeigepflichten (§§ 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Lieferung, der Untersuchung oder zu irgendeinem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so ist uns hiervon unverzüglich schriftlich Anzeige zu machen. In jedem Fall sind offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung und bei der Untersuchung nicht erkennbare Mängel innerhalb der gleichen Frist ab Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Versäumt der Käufer die ordnungsgemäße Untersuchung und/oder Mängelanzeige, ist unsere Haftung für den nicht bzw. nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß angezeigten Mangel nach den gesetzlichen Vorschriften ausgeschlossen.
6.4. Der Kunde wird gebeten, angelieferte Waren mit offensichtlichen Transportschäden bei dem Zusteller zu reklamieren und den Verkäufer hiervon in Kenntnis zu setzen. Kommt der Kunde dem nicht nach, hat dies keinerlei Auswirkungen auf seine gesetzlichen oder vertraglichen Mängelansprüche. 6.5. Ist die gelieferte Sache mangelhaft, können wir zunächst wählen, ob wir Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Ist die von uns gewählte Art der Nacherfüllung im Einzelfall für den Käufer unzumutbar, kann er sie ablehnen. Unser Recht, die Nacherfüllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unberührt.
6.6. Wenn eine für die Nacherfüllung vom Käufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der Käufer nach den gesetzlichen Vorschriften vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein Rücktrittsrecht.
6.7. Ansprüche des Käufers auf Aufwendungsersatz gem. § 445a Abs. 1 BGB sind ausgeschlossen, es sei denn, der letzte Vertrag in der Lieferkette ist ein Verbrauchsgüterkauf (§§ 478, 474 BGB) oder ein Verbrauchervertrag über die Bereitstellung digitaler Produkte (§§ 445c S. 2, 327 Abs. 5, 327u BGB). Ansprüche des Käufers auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen (§ 284 BGB) bestehen auch bei Mängeln der Ware nur nach Maßgabe nachfolgender Ziffer 8.
8. HAFTUNG
8.1 Auf Schadensersatz haftet der Verkäufer – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
8.2 Außer dem Schadenersatz wegen verschuldeter Nichteinhaltung einer verbindlichen Lieferfrist (falls vereinbart), der auf höchstens 6% des Wertes der verspäteten Lieferung begrenzt ist, sowie dem Recht auf Nachbesserung im Rahmen der Garantie, sind weitere Ansprüche des Kunden ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Lieferant nicht für indirekte oder Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter.
9. PREISE UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
9.1. Die Preise verstehen sich, soweit nicht anders vermerkt, exkl. Mehrwertsteuer, ohne Transport und Verpackung, Versicherung, Installation und Inbetriebnahme, und sind zur Zahlung fällig netto innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum und Lieferung, falls nicht anders vereinbart. Wir sind jedoch, auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung, jederzeit berechtigt, eine Lieferung ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Einen entsprechenden Vorbehalt erklären wir spätestens mit der Auftragsbestätigung.
9.2. Beim Versendungskauf (Ziffer 4.1.) trägt der Käufer die Transportkosten ab Lager und die Kosten einer ggf. vom Käufer gewünschten Transportversicherung. Etwaige Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben trägt der Käufer.
9.3. Mit Ablauf vorstehender Zahlungsfrist kommt der Käufer in Verzug. Der Kaufpreis ist während des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegenüber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufmännischen Fälligkeitszins (§ 353 HGB) unberührt.
9.4.Dem Käufer stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.
10. VORBEHALT DES EIGENTÜMERS
10.1, Bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen Forderungen aus dem Kaufvertrag und einer laufenden Geschäftsbeziehung (gesicherte Forderungen) behalten wir uns das Eigentum an den verkauften Waren vor.
10.2. Die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen vor vollständiger Bezahlung der gesicherten Forderungen weder an Dritte verpfändet, noch zur Sicherheit übereignet werden. Der Käufer hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt oder soweit Zugriffe Dritter (zB Pfändungen) auf die uns gehörenden Waren erfolgen.
11. WEITERVERKAUF
Falls der Kunde die Produkte weiterveräußert, hat dieser sicherzustellen, dass sämtliche Pflichten aus Software-Lizenzen, aus Geheimhaltung sowie aus allfälligen Bewilligungsvorbehalten für die Wiederausfuhr auf die jeweiligen Abnehmer übergehen.
12. RÜCKSENDUNGEN
Rücksendungen von Produkten an den Lieferanten sind nur mit seinem Einverständnis zulässig. Ohne dieses Einverständnis kann die Warenannahme verweigert und die Sendung auf Kosten des Kunden bei einem Dritten eingelagert werden. Die Rücksendungskosten werden nicht übernommen und verbleiben beim Kunden.
13. EXPORT
Die Wiederausfuhr der Produkte mit ausländischem Ursprung ist gemäß einer gegenüber der Abteilung für Ein- und Ausfuhr des Eidg. Volkswirtschaftsdepartements eingegangener Verpflichtung untersagt. Diese Verpflichtung geht auf den Kunden über und ist bei jedem späteren Weiterverkauf dem jeweiligen Abnehmer zu überbinden.
14. ABTRETUNGSVERBOT
Ansprüche aus diesem Vertrag dürfen nur mit Einwilligung der anderen Vertragspartei an Dritte abgetreten werden.
15. NEBENABREDEN UND VERTRAGSÄNDERUNGEN
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen für Ihre Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Verkäufer.
16. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND
16.1. Für diese AVB und die Vertragsbeziehung zwischen Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird
16.2. Handelt der Kunde als Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen mit Sitz im Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Verkäufers. Hat der Kunde seinen Sitz außerhalb des Hoheitsgebiets der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Geschäftssitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag, wenn der Vertrag oder Ansprüche aus dem Vertrag der beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit des Kunden zugerechnet werden können. Der Verkäufer ist in den vorstehenden Fällen jedoch in jedem Fall berechtigt, das Gericht am Sitz des Kunden anzurufen.
Celle 2023